Continuing Airworthiness Management Organisation,

kurz CAMO, ist ein Unternehmen, das für die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen sorgt.


CAMO Südwest GmbH | Zum Gerlen 17, 66131 Saarbrücken, Germany

Genehmigung: DE.CAM0.0040, LBA.MG.1043

Die CAMO Südwest GmbH heißt Sie will­kom­men

Continuing Airworthiness Management Organisation, CAMO-Nr.: DE.CAM0.0040, LBA.MG.1043

Die Continuing Airworthiness Management Organisation, kurz CAMO, ist ein von der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde) genehmigtes Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Die CAMO führt jährliche Prüfungen der Lufttüchtigkeit durch und bescheinigt dies mit einem Lufttüchtigkeitszeugnis und/ oder führt Luftfahrzeuge in der sogenannten „überwachten Umgebung“. Letzteres bedeutet, dass die CAMO luftrechtlich für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges verantwortlich ist.

Das CAMO Südwest GmbH Leistungsspektrum:

  • Ausstellung von Lufttüchtigkeitszeugnissen und Folgezeugnissen für europäische Luftfahrzeuge
  • Erstellung und Überprüfung von Instandhaltungsprogrammen
  • Zulassung von Luftfahrzeugen beim LBA (Luftfahrt-Bundesamt) für die Halter
  • Bewertung von LFZ (Luftfahrzeug)
  • Pre-Buy Inspection
  • Zugriff von extern auf alle relevanten Daten des LFZ wie LTA (Lufttüchtigkeitsanweisung), Checks usw. sowie die Eingabe von Flugstunden zur Aktualisierung


    CAMO Südwest GmbH

    Zum Gerlen 17
    D-66131 Saarbrücken

    Telefon: +49 6893/963 87 50
    Fax: +49 6893/963 87 58
    E-Mail: info@camo-suedwest.de

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    Fachbegriffe im Überblick

    A B C E I L M P S W

      A

    • ARC

      Die Lufttüchtigkeit der Luftfahrzeuge wird durch ARCs (Airworthiness Review Certifications) dokumentiert. Ein ARC entspricht einem ehemaligen Nachprüfschein.

    • ATPL

      Airline Transport Pilot Licence (ATPL) - Lizenz für Verkehrspiloten.

    • B

    • BZÜ

      Betriebszeitenübersicht (BZÜ) eines Luftfahrzeugs (LFZ).

    • C

    • CAMO

      Die Conti­nuing Airwor­thi­ness Mana­ge­ment Orga­ni­sa­tion, kurz CAMO, ist ein von der EASA (Euro­päi­sche Luft­fahrt­be­hörde) geneh­mig­tes Unter­neh­men zur Aufrecht­er­hal­tung der Luft­tüch­tig­keit.

    • E

    • EASA

      European Aviation Savety Agency (EASA) - Europäische Agentur für Flugsicherheit.

    • ELT

      Emergency Locator Transmitter (ELT) - selbsttätiger Notsender, der sich im Falle eines Unfalls automatisch einschaltet um das Luftfahrzeug (LFZ) schneller zu finden.

    • I

    • IATA

      International Air Transport Association (IATA) - Dachverband von Unternehmen des gewerblichen internationalen Luftverkehrs.

    • ICAO

      International Civil Aviation Organisation (ICAO) - Internationale Zivilluftfahrtorganisation.

    • IHP

      Alle Luftfahrzeuge, die von einer CAMO betreut werden, müssen gemäß einem vom Hersteller festgelegten Instandhaltungsprogramm (IHP) gewartet werden. Wenn das IHP für eine große Gruppe gleicher Luftfahrzeuge, zum Beispiel einem Flugzeugtyp, gelten kann, legt der Hersteller ein Standard-Instandhaltungsprogramm (SIHP) fest. Der Halter eines Luftfahrzeugs muss sich beim Luftfahrtbundesamt melden, das auch für die Genehmigung von CAMOs zuständig ist, und zur Teilnahme am SIHP anmelden. Damit bestätigt er, dass er die Wartungsvorschriften des Herstellers einhält.

    • L

    • LBA

      Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

    • LFZ

      Ein Luftfahrzeug (LFZ) ist ein Gerät, das innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt.
      Obwohl die Erdatmosphäre keine scharfe obere Grenze zum Weltraum hat, wird ab einer Flughöhe von etwa 100 km zwischen Luftfahrt und Raumfahrt unterschieden. In Deutschland werden Luftfahrzeuge in § 1 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes definiert und in Luftfahrzeugklassen eingeteilt.

    • LTA

      Eine Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA), englisch airworthiness directive (AD), enthält eine Liste mit durchzuführenden Maßnahmen, wenn sich nach Zulassung eines Luftfahrtgerätes dessen Mangelhaftigkeit herausstellt, und dadurch die Lufttüchtigkeit eingeschränkt ist. Die aufgeführten Maßnahmen sollen die Lufttüchtigkeit wiederherstellen und können Inspektionen, Reparaturen etc. umfassen. Erst wenn die angeordneten Maßnahmen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind, darf das betroffene Luftfahrtgerät wieder in Betrieb genommen werden.

    • LTB

      Ein luftfahrttechnischer Betrieb (LTB) ist ein Betrieb in Deutschland, der sich mit der Wartung, Kontrolle, Jahresnachprüfung und Reparaturen von Flugzeugen beschäftigt. Seine Aufgaben werden im Wesentlichen durch die Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) übernommen.

    • M

    • MTOW

      Das Höchstabfluggewicht (englisch maximum take off weight, MTOW; offiziell: Höchstabflugmasse, engl. maximum take off mass, MTOM, oder Höchstzulässige Startmasse) ist das maximale Startgewicht von Luftfahrzeugen. Dies ist die Masse, mit der das Flugzeug abheben kann, ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsreserven zu verletzen. Das MTOW wird anhand konstruktioneller Kriterien im Rahmen der Musterzulassung ermittelt.

      Klassifizierung der Luftfahrzeugklassen
      Nach dem MTOW werden international Flugzeuge klassifiziert, wobei es national unterschiedliche Klassen gibt:

      • Ultraleichtflugzeuge (D) (bis 472,5 kg MTOW, Sportpilotenlizenz (SPL) erforderlich)
      • Ultralight Klasse (international) (bis zu 544/560 kg MTOW, entspricht deutschen Ultraleichtflugzeugen)Light Sport Aircraft (LSA) (USA/Einführung in Europa geplant) (600 kg MTOW), 
      • Light Aircraft Pilot License (LAPL) erforderlich
      • VLA (Very light airplane - Leichtflugzeug) (international/D) (bis 750 kg MTOW, Privatpilotenlizenz (PPL) erforderlich)
      • Leichtflugzeuge bis 5,7 t MTOW (international/D) (Privatpilotenlizenz erforderlich).
      • Für schwerere Flugzeuge müssen gezielt typabhängige Berechtigungen (Type Rating) erworben werden, die in die entsprechende Pilotenlizenz eingetragen werden müssen.
    • P

    • Permit to Fly

       Erteilung einer Fluggenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 748/2012, Teil 21, Unterabschnitt P

    • PPL

      Private Pilot Licence (PPL) - Privatpilotenlizenz.

    • S

    • SoW

      Scope of Work (SoW) - vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigter Arbeitsumfang.

    • W

    • W&B

      Weight & Balance Record (W&B) - Gewichts- und Schwerpunktberechnung für die Beladung und Betankung des Luftfahrzeugs (LFZ).

    CAMO Südwest GmbH

    Zum Gerlen 17
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