Leistungen und Preise
Preisliste der CAMO Südwest GmbH, gültig ab 15.06.2019
SEGELFLUGZEUG | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 125,00 € |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes, Halter Selbstdeklaration | 350,00 € |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | 350,00 € |
Jahrespauschale für die Überwachung incl. Verlängerung ARC¹ p.a. * | 600,00 € |
MOTORSEGLER | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 135,00 € |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes, Halter Selbstdeklaration | 350,00 € |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | 350,00 € |
Jahrespauschale für die Überwachung ohne Einziehfahrwerk Incl. Verlängerung ARC¹ p.a. * | 600,00 € |
Jahrespauschale für die Überwachung mit Einziehfahrwerk Incl. Verlängerung ARC¹ p.a. * | 900,00 € |
GÜLTIG FÜR KOLBENMOTOR ANGETRIEBENE LUFTFAHRZEUGE, NICHT GEWERBLICHER EINSATZ | |
FLUGZEUGE EINMOTORIG (ELA 1, bis 1200 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 360,00 € |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes, Halter Selbstdeklaration | 350,00 € |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | 350,00 € |
Jahrespauschale für die Überwachung incl. Verlängerung ARC¹ p.a. * | 900,00 € |
FLUGZEUGE EINMOTORIG (ELA 2, 1201 bis 2000 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 470,00 € |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes | nach Aufwand |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | 350,00 € |
Jahrespauschale für die Überwachung incl. Verlängerung ARC p.a. * | 1.200,00 € |
FLUGZEUGE EINMOTORIG (über 2001 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | Individuelles Angebot |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes | nach Aufwand |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | nach Aufwand |
Jahrespauschale für die Überwachung incl. Verlängerung ARC¹ p.a. * | 1.500,00 € |
FLUGZEUGE ZWEIMOTORIG (bis 2000 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 690,00 € |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes | nach Aufwand |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | 690,00 € |
Jahrespauschale für die Überwachung incl. Verlängerung ARC p.a. * | 1.980,00 € |
FLUGZEUGE ZWEIMOTORIG (über 2001 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 860,00 € |
Erstellung eines Instandhaltungsprogrammes | nach Aufwand |
Aufnahme des LFZ in die Überwachung | nach Aufwand |
Jahrespauschale für die Überwachung incl. Verlängerung ARC¹ p.a. * | Individuelles Angebot |
HELIKOPTER (ELA 1, bis 1200 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 715,00 € |
HELIKOPTER (ELA 2, bis 2000 kg) MTOW² | Bruttopreis |
Durchführung Lufttüchtigkeitsprüfung | 950,00 € |
Sonstige Leistungen | Bruttopreis |
Assistenz und Unterstützung des Eigentümers/ Halters zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit | Individuelles Angebot |
Assistenz und Unterstützung des Eigentümers/ Halters zur Beantragung eines Permit to Fly einschließlich der Bestätigung der Flugbedingungen | 178,50 € |
Stundensatz LFZ mit Kolbentriebwerk bis 5700 kg MTOW² | 89,25 € |
Stundensatz Turbinen-LFZ und/oder über 5700 kg MTOW² | 113,05 € |
An - und Abfahrten pro Kilometer | 0,50 € |
An - und Abfahrten pro Fahrtstunde | 45,22 € |
Weiterberechnung von Drittleistungen und Gebühren mit einem Verwaltungszuschlag von | 5% |
* ARC kann in der Überwachung 2x verlängert werden, anschließend wird ein neues ARC ausgestellt.
1 ARC - Airworthiness Review Certificate
2 MTOW - Maximum Take Off Weight
Preisliste zum Download
Fachbegriffe im Überblick
- ARC
Die Lufttüchtigkeit der Luftfahrzeuge wird durch ARCs (Airworthiness Review Certifications) dokumentiert. Ein ARC entspricht einem ehemaligen Nachprüfschein.
- ATPL
Airline Transport Pilot Licence (ATPL) - Lizenz für Verkehrspiloten.
- BZÜ
Betriebszeitenübersicht (BZÜ) eines Luftfahrzeugs (LFZ).
- CAMO
Die Continuing Airworthiness Management Organisation, kurz CAMO, ist ein von der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde) genehmigtes Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit.
- EASA
European Aviation Savety Agency (EASA) - Europäische Agentur für Flugsicherheit.
- ELT
Emergency Locator Transmitter (ELT) - selbsttätiger Notsender, der sich im Falle eines Unfalls automatisch einschaltet um das Luftfahrzeug (LFZ) schneller zu finden.
- IATA
International Air Transport Association (IATA) - Dachverband von Unternehmen des gewerblichen internationalen Luftverkehrs.
- ICAO
International Civil Aviation Organisation (ICAO) - Internationale Zivilluftfahrtorganisation.
- IHP
Alle Luftfahrzeuge, die von einer CAMO betreut werden, müssen gemäß einem vom Hersteller festgelegten Instandhaltungsprogramm (IHP) gewartet werden. Wenn das IHP für eine große Gruppe gleicher Luftfahrzeuge, zum Beispiel einem Flugzeugtyp, gelten kann, legt der Hersteller ein Standard-Instandhaltungsprogramm (SIHP) fest. Der Halter eines Luftfahrzeugs muss sich beim Luftfahrtbundesamt melden, das auch für die Genehmigung von CAMOs zuständig ist, und zur Teilnahme am SIHP anmelden. Damit bestätigt er, dass er die Wartungsvorschriften des Herstellers einhält.
- LBA
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Es untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
- LFZ
Ein Luftfahrzeug (LFZ) ist ein Gerät, das innerhalb der Erdatmosphäre fliegt oder fährt.
Obwohl die Erdatmosphäre keine scharfe obere Grenze zum Weltraum hat, wird ab einer Flughöhe von etwa 100 km zwischen Luftfahrt und Raumfahrt unterschieden. In Deutschland werden Luftfahrzeuge in § 1 Absatz 2 des Luftverkehrsgesetzes definiert und in Luftfahrzeugklassen eingeteilt. - LTA
Eine Lufttüchtigkeitsanweisung (LTA), englisch airworthiness directive (AD), enthält eine Liste mit durchzuführenden Maßnahmen, wenn sich nach Zulassung eines Luftfahrtgerätes dessen Mangelhaftigkeit herausstellt, und dadurch die Lufttüchtigkeit eingeschränkt ist. Die aufgeführten Maßnahmen sollen die Lufttüchtigkeit wiederherstellen und können Inspektionen, Reparaturen etc. umfassen. Erst wenn die angeordneten Maßnahmen vorschriftsgemäß durchgeführt worden sind, darf das betroffene Luftfahrtgerät wieder in Betrieb genommen werden.
- LTB
Ein luftfahrttechnischer Betrieb (LTB) ist ein Betrieb in Deutschland, der sich mit der Wartung, Kontrolle, Jahresnachprüfung und Reparaturen von Flugzeugen beschäftigt. Seine Aufgaben werden im Wesentlichen durch die Continuing Airworthiness Management Organisation (CAMO) übernommen.
- MTOW
Das Höchstabfluggewicht (englisch maximum take off weight, MTOW; offiziell: Höchstabflugmasse, engl. maximum take off mass, MTOM, oder Höchstzulässige Startmasse) ist das maximale Startgewicht von Luftfahrzeugen. Dies ist die Masse, mit der das Flugzeug abheben kann, ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsreserven zu verletzen. Das MTOW wird anhand konstruktioneller Kriterien im Rahmen der Musterzulassung ermittelt.
Klassifizierung der Luftfahrzeugklassen
Nach dem MTOW werden international Flugzeuge klassifiziert, wobei es national unterschiedliche Klassen gibt:- Ultraleichtflugzeuge (D) (bis 472,5 kg MTOW, Sportpilotenlizenz (SPL) erforderlich)
- Ultralight Klasse (international) (bis zu 544/560 kg MTOW, entspricht deutschen Ultraleichtflugzeugen)Light Sport Aircraft (LSA) (USA/Einführung in Europa geplant) (600 kg MTOW),
- Light Aircraft Pilot License (LAPL) erforderlich
- VLA (Very light airplane - Leichtflugzeug) (international/D) (bis 750 kg MTOW, Privatpilotenlizenz (PPL) erforderlich)
- Leichtflugzeuge bis 5,7 t MTOW (international/D) (Privatpilotenlizenz erforderlich).
- Für schwerere Flugzeuge müssen gezielt typabhängige Berechtigungen (Type Rating) erworben werden, die in die entsprechende Pilotenlizenz eingetragen werden müssen.
- Permit to Fly
Erteilung einer Fluggenehmigung gemäß Verordnung (EU) Nr. 748/2012, Teil 21, Unterabschnitt P
- PPL
Private Pilot Licence (PPL) - Privatpilotenlizenz.
- SoW
Scope of Work (SoW) - vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) genehmigter Arbeitsumfang.
- W&B
Weight & Balance Record (W&B) - Gewichts- und Schwerpunktberechnung für die Beladung und Betankung des Luftfahrzeugs (LFZ).